Freitag, 11. Juli 2008

Abgeltungssteuer (Teil 1)

Ab Januar 2009 tritt nach dem Stand der Dinge die sogenannte Abgeltungsteuer in Kraft. Diese 25%ige Abgeltungssteuer auf sämtliche Erträge aus Aktien, Dividenden, Fonds (ohne Dachfonds), Zertifikaten, Einnahmen stiller Gesellschafter und Zinsgewinnen aus Sparanteilen bei Lebensversicherungen. Die Spekulationsfrist wird wegfallen und Kursgewinne wären daher grundsätzlich steuerpflichtig. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28%. Der Steuerabzug wird bereits vom Kreditinstitut vorgenommen und ist von diesem direkt an den Fiskus abzuführen. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird wegfallen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen damit voll der Besteuerung.

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